Recht so!
Geschichten, Rechtsfälle und Urteile aus der neuen Arbeitswelt.
Übersicht der bereits erschienenen Folgen.
Zu Folge 1:
Päckchen mit Folgen
Wissen ist gut. Doch zu viel Wissen führt mitunter ins
Verderben. Das musste ein junger, dynamischer Vertriebsmitarbeiter
leidvoll erfahren, der sich von einem eigennützigen
Gewerkschaftssekretär vor den Karren hat spannen lassen.
/27.09.02
Zu Folge 2:
Nackte Tatsachen
Wer zu privaten Zwecken aus dem Internet Dateien auf seinen
Arbeitsplatzrechner lädt, erlebt unter Umständen ein böses
Erwachen. Nicht alles fällt unter die freie Ausübung des
Persönlichkeitsrechts, vor allem wenn es sich um pornografische
Dokumente handelt. Dann zählt mehr die Moral. /04.10.02
Zu Folge 3:
Das doppelte Urteil
Des einen Freud, des anderen Leid. Auch Gerichtsurteile
werden bisweilen wortwörtlich kopiert. Das spart Arbeit. Schön,
wenn der nächste Richter sofort weiß, wo's langgeht. Nach dem
Motto: Vor dem Gesetz sind alle gleich. Warum nicht auch die
Urteile? Ein zorniger Vermieter musste diesbezüglich Lehrgeld
bezahlen. /11.10.02
Zu Folge 4:
Bis dass der Tod euch scheidet
Immer mehr Menschen haben einen Nebenjob. Ein Gehalt reicht
oft nicht mehr. Doch Vorsicht. Bestimmte Berufskombinationen sind
nicht erlaubt. Was ein Krankenpfleger, der nebenberuflich als
Leichenbestatter arbeiten wollte, schmerzlich erfahren musste.
Leben und Tod sind nicht miteinander vereinbar, legte das
Bundesarbeitsgericht unmissverständlich fest. Folge: Ein
Leichenbestatter weniger. /18.10.02
Zu Folge 5:
Nur auf Probe
Unternehmen scheuen sich, Mitarbeiter einzustellen. Die
Kosten sind hoch und eine Kündigung ist nicht leicht durchzusetzen.
Deswegen starten Firmen immer wieder den Versuch, das
Kündigungsschutzgesetz zu unterlaufen. Beliebt: das Spiel mit der
Probezeit. Kurz vor Schluss flattert die Kündigung ins Haus, um den
Mitarbeiter danach wieder einzustellen. Mit einem neuen Vertrag und
einer neuen Probezeit. Doch damit ist jetzt Schluss.
/25.10.02
Zu Folge 6:
Erpressung auf Staatskosten
Wer erpresst wird, kann die Zahlungen steuerlich geltend
machen - als außergewöhnliche Belastungen. Der Grund für die
Erpressung spielt dabei keine Rolle. Selbst die Vertuschung einer
Liebesbeziehung muss der Finanzbeamte schlucken.
/31.10.02
Zu Folge 7:
Mitten in die Tuba
Wer betrunken ist, stellt bisweilen allerlei Mist an. Dann
soll die gute alte Haftpflicht-Versicherung helfen. Tut sie aber
nicht immer, wie ein Software-Berater während des Karnevals
feststellen musste. Dennoch hatte er Glück im Unglück.
/08.11.02
Zu Folge 8:
Die Grenzen der Gier
Abzocken wollen viele Immobilienmakler, wenn es um begehrte
Studentenwohnungen geht. Die Folge sind überhöhte Kaufverträge wie
im wilden Manchester-Kapitalismus. Insbesondere für Ausländer. Doch
die Gerichte bleiben hart, wenn es um Wucher und Ausbeutung geht.
/15.11.02
Zu Folge 9:
Beruf = Privat = Beruf
Ausbildung, Beruf, Rente. Dieser Dreiklang gilt nicht mehr.
Denn heutzutage muss Wissen stets neu erworben werden. Nicht nur
während der Arbeitszeit, sondern auch in der Freizeit. Für
Finanzbeamte ein schwieriges Pflaster. Denn sie müssen entscheiden:
privates Vergnügen oder berufliche Fortbildung. Und je nachdem:
steuerlich absetzbar oder nicht. /22.11.02
Zu Folge 10:
Schlecht gepokert
Wer sich zu billig verkauft, ist selbst schuld. Und darf sich
nicht ärgern, wenn neue Kollegen mit einem dickeren Scheck aus den
Verhandlungen gehen. Ein Recht auf monetäre Gleichstellung gibt
nicht. Das wurde vom Bundesarbeitsgericht nun noch mal bestätigt.
/29.11.02
Zu Folge 11:
Ein Jahr lang im Rhein
Wer Informationen verheimlicht und dem Käufer dadurch Schaden
zufügt, wird bei Gericht schnell zurückgepfiffen.
Gebrauchtwagenhändler probieren es gerne, den einen oder anderen
Vorschaden unerwähnt zu lassen, fallen damit aber immer auf den
Bauch. /06.12.02
Zu Folge 12:
Selbstbedienung mit Folgen
Nicht nur im Netz grassiert der Bilderklau. Auch in der
realen Welt geht es nicht immer mit rechten Dingen zu. Vor allem
Fotos von Prominenten sind beliebt, um beispielsweise
Werbeprospekte aufzulockern. Auf das Verständnis der Schönen und
Reichen sollte man aber nicht hoffen. /13.12.02
Zu Folge 13:
Viel zu kurzfristig
Immer mehr Menschen sind auf der Suche nach kurzfristigen
Jobs. Als Aushilfe oder Vertretung kann man auf die Schnelle ein
paar Euros verdienen. Und der Arbeitgeber spart sich lästige
Sozialversicherungsabgaben. Doch Vorsicht: Zu viel des Guten kann
im Nachhinein eine teuere Angelegenheit werden. Wie eine fleißige
Familienmutter unfreiwillig gezeigt hat. /20.12.02
Zu Folge 14:
Im Namen der Liebe
75.000 Euro für Kinderbetreuung - diese Summe forderte eine
Frau, die von ihrem Partner verlassen wurde. Drei Jahre lang hatte
sie sich um seine Kinder aus erster Ehe gekümmert. Das Gericht
lehnte die Forderung ab. Gefälligkeiten seien für Liebesbeziehungen
normal und nicht zu vergüten. Außer es gäbe eine mündliche und
beweisbare Absprache. /14.01.03
Zu Folge 15:
Achtung, Resturlaub!
Zehn Tage Urlaub hatte Anne B. übrig und wollte ihn ins
nächste Jahr "mitnehmen". Doch der Arbeitgeber kürzte ihn auf die
Hälfte - denn Anne B. hatte Anfang des Jahres auf Teilzeit
umgestellt. Und Teilzeitmitarbeiter haben nur einen anteiligen
Anspruch auf Urlaub. Das gilt, so entschied das Gericht, auch für
Resturlaub. /17.01.03
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